Für viele Kinder kommt zum prägenden Ort der Familie bald der Erfahrungsbereich der Kindertagesstätte hinzu. Für eine positive Entwicklung des Kindes ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den Erzieherinnen in der Kindertagesstätte und den Familien unabdingbar. Dabei kann der Kontakt enger oder weiter sein und die Beziehung zwischen Familien und KiTa eher formell oder partnerschaftlich organisiert werden. Im letzteren Fall kommt es zu einer Erziehungspartnerschaft, bei der beide Seiten gleichberechtigt zusammenarbeiten und entsprechende Erziehungsziele verfolgen.
Die Vorraussetzung dafür ist die Bereitschaft zur Öffnung auf beiden Seiten und ein dynamischer Kommunikationsprozess, der auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt basiert.
Eine gute Zusammenarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass die Eltern den Erziehern ihre Erziehungsmethoden und besondere Erlebnisse des Kindes mitteilen. Im Gegenzug sollte die Erziehungsarbeit in der KiTa für die Familien transparent sein, die Erziehungsziele verdeutlicht werden, der Tagesablauf für die Familien bekannt sein und über die Entwicklung des Kindes gesprochen werden. So kann der Erziehungsprozess gemeinsam gestaltet werden und wirkt sich auf das Kind positiv aus. Denn das Kind bemerkt, dass die Familie und die Erzieherinnen Interesse füreinander haben und wissen, was in dem jeweils anderen Bereich passiert und gerade wichtig ist. Es entsteht eine Kontinuität zwischen den beiden Lebensbereichen des Kindes und ein ganzheitliches Erziehungsprogramm kann umgesetzt werden.
Um die beiden großen Erfahrungsbereiche des Kindes Familie und KiTa auf einander abzustimmen gibt es mehrer Möglichkeiten. Um möglichst viele Familien zu erreichen, ist es von Seiten der Einrichtung von Vorteil verschieden Arten von Mitwirkungsformen und Aktivitäten anzubieten, wie zum Beispiel:
a) Elterngespräche, Elternbriefe, Eltern- oder Informationsabende
b) Möglichkeiten zur Hospitation
c) Möglichkeiten zur Mitbestimmung der Eltern
d) Schriftliche pädagogische Konzeption der KiTa
e) Fotos, Präsentationen von Arbeiten der Kinder
f) Familiennachmittage
g) Ausflüge, Feste, Projekte für die ganze Familie
Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Elternarbeit seitens der Erzieherinnen sind zeitliche Reserven, kommunikative Kompetenzen und das notwendiges Fachwissen in den Bereichen Entwicklungspsychologie, Frühpädagogik aber auch in der Erwachsenenbildung.
Angebote von Seiten der Eltern sind:
a) Bildung eines Elternbeirates
b) Einbringen der eigenen Vorstellungen, Ratschläge, Kritik und Hilfe
c) Planung, Vorbereitung von Projekten
Auch die Eltern sollten bereit sein, sich für einen Dialog mit den Erzieherinnen zu öffnen, eigene Erziehungsstile und Werte zu reflektieren und die Kompetenz der Erzieherinnen als Fachkräfte anzuerkennen. Dabei nimmt der Elternbeirat eine besondere Stellung ein, denn als Vermittler zwischen der Kindertagesstätte, den Familien, dem Träger und den Grundschulen fördert er eine Zusammenarbeit und hat eine beratende Funktion.
Der Elternbeirat ist auch dafür da, das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele der Kindertagesstätte zu wecken und die Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Eltern aufzugreifen und dem Träger sowie der Kita-Leitung zu vermitteln.
Andererseits sollten der Träger und die Leitung der Kindertagesstätte den Elternbeirat über alle wesentlichen Fragen der Bildung und Erziehung, insbesondere über das pädagogische Programm, die Organisation und die Betriebskosten informieren. Die Meinungen der Eltern sollen ernst genommen werden und im Fall von Meinungsverschiedenheiten wäre es optimal, wenn beide Seiten versuchen, kooperativ einvernehmliche Lösungen zu finden. Denn die Eltern sind die alleinigen Erziehungsberechtigten und zur allseitigen Förderung ihrer Kinder sollen sie Möglichkeiten haben, die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu beeinflussen.
Nicht nur die Eltern sollten in der Lage sein ihre Erziehungsgewohnheiten ändern zu können, sondern auch die pädagogischen Fachkräfte. Bei aller Kritik ist aber eine positive Einstellung zueinander nützlich, denn beide Seiten sind an dem Wohl der Kinder interessiert und sollten sich ergänzen und bereichern.
Eine gute Elternarbeit kann sich auch dadurch auszeichnen, dass sich die Eltern kommunalpolitisch engagieren und versuchen bessere Lebens- und Entwicklungsbedingungen für die Kinder durchzusetzen. Dabei können sie die Öffentlichkeit auf qualitativ hochwertige Kinderbetreuung aufmerksam machen und diese einfordern. Damit lassen sich auch Verbesserungen für die Arbeit der Erzieherinnen erreichen. Eine größere Zufriedenheit der Erzieherinnen verbessert auch deren pädagogische Arbeit und wirkt sich erneut positiv auf die Entwicklung der Kinder aus.
Den rechtlichen Rahmen für das Zusammenspiel der beiden Systeme Familie und KiTa bildet das im Grundgesetz verankerte Recht der Eltern auf das alleinige Sorgerecht im Artikel 6 Absatz 2, der die Pflege und Erziehung als das natürliche Recht und den Eltern zuvörderst obliegende Pflicht bestimmt und ihnen somit einen verfassungsrechtlichen Erziehungsvorrang vor allen pädagogischen Institutionen einräumt. Aber auch der Bildungsplan bzw. der Fachplan, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII KJHG § 22) und die Kindertagesstättengesetze der jeweiligen Länder berücksichtigen die Elternmitwirkung.
Die bestehenden Möglichkeiten sollten von Eltern und KiTa-Personal genutzt werden, um eine Bildungspartnerschaft einzugehen und sich für das Wohl der Kinder einzusetzen.
So sieht die Stadt Leipzig Elternmitwirkung
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