Bei uns in der KITA sollen jetzt 5 EUR jährlich für die Weiterführung der Entwicklungsmappen von den Eltern eingesammelt werden.
Nun meine Frage, werden diese Entwicklungsmappen im Bildungsplan gefordert und bekommen die Träger dafür Geld?
ANTWORT:
.......Entwicklungsmappen im Bildungsplan?
Im Bildungsplan wird unter Punkt 1 „Grundlagen“, speziell unter 1.1 „Intention des sächsischen Bildungsplans“ von Beobachtung und Dokumentation als fester Bestandteil und Grundlage der pädagogischen Arbeit ausgegangen.
Im Punkt 3.1.3 des Bildungsplanes wird unter „Dokumentieren“ der Auftrag der Fächkräfte in den Kitas ausführlich erläutert. Generell kann davon ausgegangen werden, dass sich diese vielfältigen Nachweise über die Entwicklung des Kindes in einer gebündelten Form wiederfinden sollten. In einschlägiger Literatur werden dazu Empfehlungen gegeben, in welcher Art und Weise die Fachkräfte eine professionelle und ansprechende Dokumentation erstellen können. Dabei ist es unerheblich, welche Bezeichnung die jeweilige Einrichtung dafür festlegt (Bildungsmappen, Entwicklungsordner, Ich-Bücher, Portfolio...).
.......Geld für die Umsetzung?
- Die Träger unterstützen die Kitas bei der Bereitstellung von Technik, die zum Thema unerlässlich und wichtig ist. (Computer, Digitalkameras, Videokameras, DVD- Laufwerk, Ausleihmöglichkeit von Beamer, Laptop, Overhead-Projektor .....). Die Mittel für die kommunalen Kitas stehen über den kommunalen Haushalt zur Verfügung, speziell in der HH-Stelle für Büro- und Beschäftigungsmaterial. Es obliegt der Einrichtung, welche Prioritäten sie bei der Ausgabe dieser Mittel setzt. Eine Grundausstattung für das Dokumentieren fällt nicht jedes Jahr an. Für die freien Träger besteht die Möglichkeit der Finanzierung dieser Dokumentationen aus dem Budget, das ihnen im Rahmen ihrer Leistungsvereinbarung mit dem Jugendamt jährlich zur Verfügung steht.
- Die Träger sorgen für Fortbildung im Bereich Beobachten und Dokumentieren und stellen dafür Mittel bereit, s. auch unter 3.3.1 „Aufgaben des Trägers...“ im Bildungsplan.
- Für Einrichtungen, die Projekte im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vom 11. Mai 2007 durchführen, gibt es die Möglichkeit, Gelder für anfallende Sachkosten in Anspruch zu nehmen (z.B. Bildungs- und Lerngeschichten).
