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Geschäftsordnung


Präambel

Transparenz und Demokratie sind Grundlagen der Arbeit des GesamtElternRates Leipziger Kindertageseinrichtungen. An diesen zwei Grundprinzipien orientieren sich die zugrunde liegende Satzung und die nachfolgende Geschäftsordnung. Da die Arbeit im GesamtElternRat Leipziger Kindertagesstätten ehrenamtlich ist, soll die Besetzung von Funktionen durch Stellvertreter abgesichert werden. Dies dient insbesondere der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt.


§1  Sitzungen

Der/Die Vorsitzende des Vorstandes oder ein Stellvertreter leitet die Sitzungen der Organe des GesamtElternRates. Der Stellvertreter kann vorab durch den/die Vorsitzende(n) benannt werden.


Zu Beginn der jeweiligen Sitzung wird über die Tagesordnung abgestimmt.


Die Tagesordnung der Sitzung der Vertreterversammlung ist jeweils drei Wochen vor der Sitzung durch den/die  Vorsitzende(n) des Vorstandes den Mitgliedern der Vertreterversammlung; die Tagesordnung der Sitzungen des Vorstandes und des Beirates jeweils 1 Woche vor der Sitzung den Mitgliedern des Vorstandes bzw. des Beirates bekannt zu machen.


Die Tagesordnung für die Sitzung der Vertreterversammlung ist gemäß §5 Abs.1, die der Sitzung des Vorstands und des Beirats gemäß §5 Abs.2 bekannt zu machen.


Während der Sitzung kann die Tagesordnung durch Abstimmung ergänzt oder gekürzt werden. §3 mit Ausnahme dessen Abs.2 Satz1 gilt entsprechend.


§2  Wahlen

Vorstand und Beirat werden durch die Vertreterversammlung des GesamtElternRates für 1 Jahr gewählt. Vor der Wahl stellen sich die Kandidaten für Vorstand und Beirat persönlich vor.


Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle der Vertreterversammlung angehörenden Mitglieder.

In den Vorstand können nur delegierte Eltern aus den gewählten Elternbeiräten gewählt werden.


Ist die Zahl der Kandidaten des zu wählenden Vorstands kleiner oder gleich der Mandate, wird im Block abgestimmt.


Als für das Mandat bestätigt gilt der Kandidat, der die meisten Stimmen der anwesenden Mitglieder der Vertreterversammlung auf sich vereint. Bei Stimmgleichheit findet eine Stichwahl statt.


Der Wahlvorgang findet grundsätzlich in offener Wahl durch Handzeichen der wahlberechtigten Mitglieder der Vertreterversammlung statt. Auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder der Vertreterversammlung kann in geheimer Wahl gewählt werden, sofern dieser Antrag durch eine entsprechende Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Vertreterversammlung im Wege der Abstimmung bestätigt wird. §3 mit Ausnahme dessen Abs.2 Satz1 gilt entsprechend.


Sofern nach §2 Abs.6 in geheimer Wahl gewählt wurde, sind die Wahlergebnisse unmittelbar im Anschluss des Wahlganges abweichend von §5 bekannt zu geben.


§3  Abstimmungen


Vorstand und Beirat fassen ihre Beschlüsse im Wege der Abstimmung.


Beschlussvorlagen sind eine Woche vor der Sitzung bekannt zu machen (§5 Abs.2). Sie können von jedem Mitglied des Vorstands oder Beirats eingebracht werden.


Abstimmungen erfolgen offen durch Handzeichen. Auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder des Vorstands oder Beirats kann in geheimer Wahl gewählt werden, sofern dieser Antrag durch eine entsprechende Mehrheit der anwesenden Mitglieder im Wege der Abstimmung bestätigt wird. Abs.2 Satz1 findet keine Anwendung.


Befürworter und Gegner erhalten vorab die Gelegenheit ihre Meinung mündlich zu bekunden.

Der Beschluss gilt als gefasst, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Beschluss zustimmt. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Leiters der Sitzung (§1 Abs.1) doppelt.


Die gefassten Beschlüsse sind gemäß §5 Abs.2 bekannt zu machen.


§4  Legislaturperiode/Ausschluss


Die Legislaturperiode beträgt ein Jahr (§2 Abs.1).


Scheidet der/die Vorsitzende des Vorstandes vor Ablauf der Legislaturperiode aus, übernimmt ein Stellvertreter kommissarisch diese Aufgabe. §1 Abs.1 Satz2 gilt entsprechend.

Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus, so bleibt dieses Mandat unbesetzt. Sinkt durch das Ausscheiden eines Mitgliedes die Mitgliederzahl des Vorstandes auf weniger als 3 Mandatsträger, hat der/die Vorsitzende gegenüber dem Beirat die Auflösung des Vorstandes zu beantragen. §3 gilt entsprechend, mit der Maßgabe, dass abweichend von dessen Abs.2 der Antrag 3 Wochen vor der Sitzung zu stellen ist.


Nach Auflösen des Vorstands ist in einer außerordentlichen Vertreterversammlung ein neuer Vorstand zu wählen. Bis zur Neuwahl werden die Aufgaben des Vorstands durch den Beirat kommissarisch wahrgenommen.


Auf Antrag eines Mitglieds des Vorstands oder des Beirats kann ein Mitglied des Vorstands oder des Beirats ausgeschlossen werden, sofern dieses Mitglied sich einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat. Eine schwere Verfehlung liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied sein Ehrenamt im GesamtElternRat gröblich vernachlässigt, den erklärten Zielen des GesamtElternRates zu wider gehandelt oder in sonstiger Art und Weise das Ansehen des GesamtElternRates öffentlich herabzuwürdigen gesucht hat.


Der Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds des Vorstands oder Beirats wird nur verfolgt, wenn er hinreichend begründet wurde.

Über den Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds des Vorstands oder Beirats wird durch den Beirat durch Abstimmung entschieden. §3 gilt mit der Maßgabe, dass abweichend von dessen Abs.2 der Antrag 3 Wochen vor der Sitzung zu stellen ist und dass abweichend von dessen Abs.5 der Antrag als angenommen gilt, wenn mehr als 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder des Beirats dem Antrag zustimmen.


§5  Bekanntmachungen


Die übliche Art und Weise der Bekanntmachung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die einzelnen Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig.


In allen übrigen Fällen gilt als Bekanntmachung die Veröffentlichung auf der Internetseite des GesamtElternRates (www.ger-leipzig.de)


§6  Änderung der Geschäftsordnung


Der Beirat arbeitet an der Umsetzung und Aktualität der Geschäftsordnung mit. Insbesondere stehen Änderungsanträge nur den Mitgliedern des Beirats zu.

§4 Abs.5 und 6 gelten entsprechend

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite des GesamtElternRates in Kraft.


Bekannt gemacht und ausgefertigt, Leipzig, Januar 2011