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Beratungsgegenstand

 

Der Jugendhilfeausschuß berät zu Angelegenheiten der Jugendhilfe:
    * Vorlagen aus der Dienstberatung des OBM
    * Anträge der Stadtratsfraktionen
    * Anträge der Ausschussmitglieder
    * Entscheidungsvorschläge der Verwaltung

In Unterausschüssen werden die Entscheidungen für den Jugendhilfeausschuss diskutiert und vorberaten.
    * Unterausschuss Jugendhilfeplanung -setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und Vertretern der Verwaltung
    * Unterausschuss Förderung freier Träger der Jugendhilfe - setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, Vertretern der Verwaltung und Vertretern der Fach- AGs.

Aufgaben und Struktur

 

Mitglieder

Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an:
a.) mit drei Fünftel(9) des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft (Stadtrat) des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

b.) mit zwei Fünftel (6) des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten freien Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. (§71 Abs.1 SGB VIII-KJHG und §4 Sächs.AGSGB VIII)

Gemäß der Satzung des Jugendamtes gehören dem Jugendhilfeausschuss beratende Mitglieder an.

Umfang des Beschlussrechtes

Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss.
Er hat Beschlussrecht

Er soll vor jeder Beschlussfassung des Stadtrates in Fragen der Jugendhilfe gehört werden.

Quelle: www.leipzig.de