Beratungsgegenstand
Der Jugendhilfeausschuß berät zu Angelegenheiten der Jugendhilfe:
* Vorlagen aus der Dienstberatung des OBM
* Anträge der Stadtratsfraktionen
* Anträge der Ausschussmitglieder
* Entscheidungsvorschläge der Verwaltung
In Unterausschüssen werden die Entscheidungen für den Jugendhilfeausschuss diskutiert und vorberaten.
* Unterausschuss Jugendhilfeplanung -setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und Vertretern der Verwaltung
* Unterausschuss Förderung freier Träger der Jugendhilfe - setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, Vertretern der Verwaltung und Vertretern der Fach- AGs.
Aufgaben und Struktur
Mitglieder
Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an:
a.) mit drei Fünftel(9) des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft (Stadtrat) des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
b.) mit zwei Fünftel (6) des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten freien Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. (§71 Abs.1 SGB VIII-KJHG und §4 Sächs.AGSGB VIII)
Gemäß der Satzung des Jugendamtes gehören dem Jugendhilfeausschuss beratende Mitglieder an.
Umfang des Beschlussrechtes
Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss.
Er hat Beschlussrecht
- zur Jugendhilfe im Rahmen der vom Stadtrat bereitgestellten Mittel
- auf Grundlage der Satzung des Jugendamtes und
- durch Stadtratsbeschluss.
Er soll vor jeder Beschlussfassung des Stadtrates in Fragen der Jugendhilfe gehört werden.
Quelle: www.leipzig.de
