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Satzung:



Präambel

Es ist die Aufgabe, das Recht und die Pflicht der Eltern, dass Kind bei der Ausübung seiner anerkannten Rechte in seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen (abgeleitet aus Art.5 UN-Kinderrechtskonvention). Das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst obliegende Pflicht der Eltern ist die Pflege und Erziehung der Kinder (Art.6 Abs.2 Grundgesetz). Die in Einrichtungen tätigen Fachkräfte sollen zum Wohle der Kinder mit den Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten und an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung beteiligt werden (§22 SGB VIII - sprich KJHG -). Gemäß §6 Abs.4 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nehmen die Elternbeiräte der Stadt Leipzig die Chance und Möglichkeiten der Elternmitwirkung wahr und bilden den GesamtElternRat Leipziger Kindertageseinrichtungen (GER Leipzig)

§1.  Ziele

Der GER Leipzig ist die Interessenvertretung aller Kinder in Leipziger Kindertageseinrichtungen und der gesamten Elternschaft gegenüber den Ämtern und politischen Organen der Stadt Leipzig. Der GER Leipzig soll den Elternbeiräten und den Eltern ein zentraler Ansprechpartner sein und die einzelnen Aktivitäten bündeln und koordinieren.

Alle Vorhaben, die der GER Leipzig durchführt, orientieren sich am Wohl, der Entwicklung und dem Schutz unserer Kinder. Ebenso sind die Interessen der Familien mit einzubeziehen.

Der GER Leipzig bezweckt in Zusammenarbeit mit dem Referat Jugend, Schule, Sport dem Jugendamt und den Trägern die optimale Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Er wirkt bei der Gestaltung des Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsprozessen in den Kindertageseinrichtungen mit, um für das Lebensumfeld von Kindern bestmögliche Gesamtverhältnisse zu erreichen. Insbesondere nimmt er sich Problemen an, die Kinder und deren Eltern in Zusammenhang mit und im Umfeld von Kindertageseinrichtungen haben und an ihn herantragen.

§2.  Aufgaben

Der beratende Sitz im Jugendhilfeausschuss wird aktiv wahrgenommen.

Eine Mitarbeit in den die Interessen von Kindern und Familien berührenden Gremien wird angestrengt.

Die Kooperationsvereinbarung über die Rechte und Pflichten der Leipziger Elternvertreter wird aktiv umgesetzt. Gemeinsam mit dem Jugendamt wird der Inhalt kontinuierlich weiterentwickelt.

Bei der Planung und Entwicklung eines bedarfsgerechten Kindertagesstättennetzes arbeitet der GER Leipzig verantwortungsvoll und nachhaltig mit.

Gemeinsam mit den Elternräten aller Einrichtungen gibt der GER Leipzig Anregung zur Organisation und Gestaltung der Kindertagesstätten.

Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Leipziger Elternschaft werden vom GER Leipzig entgegengenommen und den Trägern und/oder den staatlichen Stellen unterbreitet. Er fördert so aktiv die Zusammenarbeit von Trägern, Eltern, Fachkräften und den verschiedenen Ämtern und Organisationen.

Für die Arbeit der Kindertageseinrichtungen weckt der GER Leipzig das Interesse der Erziehungsberechtigten. Ebenso weckt er bei der Öffentlichkeit Verständnis für die Arbeit der Tagesstätten und nimmt Einfluss auf die öffentliche Meinung.

Der GER Leipzig arbeitet auf Landesebene mit Elternräten der sächsischen Kreise bzw. kreisfreien Städte zusammen und vertritt so die Interessen der Kinder und Familien gegenüber der sächsischen Landesregierung.

§3  Organe

Die Organe des GER Leipzig sind:

§4  Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung setzt sich aus den von den gewählten Elternbeiräten der einzelnen Einrichtungen delegierten Personen zusammen.

Die Vertreterversammlung steht auch für alle Eltern, deren Kind eine Kindertageseinrichtung oder Hort in Leipzig besucht, offen.

Jeder Elternbeirat einer Leipziger Kindertageseinrichtung hat in der Vertreterversammlung ein volles Stimmrecht.

Mindestens einmal im Jahr tagt die Vertreterversammlung.

Die Einzelheiten zur Arbeitsweise der Vertreterversammlung sind in der Geschäftsordnung verankert.

Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind:

§5  Der Vorstand

Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Er soll aus mindestens 3 und maximal 5 Personen bestehen. (der/die Vorsitzende plus Stellvertreter/innen)

Der Vorstand hat die Aufgabe, den GER Leipzig nach außen hin zu vertreten, sowie die Vertreterversammlung einzuberufen, die Tagesordnung vorzuschlagen und diese mindestens drei Wochen vorher den Einrichtungen zukommen zu lassen.

Der Vorstand berichtet mindestens einmal jährlich der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit.

Einzelheiten zur Arbeit und dem Wahlprozedere sind in der Geschäftsordnung fixiert.

§6  Die Beiräte und Arbeitskreise

Der Beirat wird von der Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes für 2 Jahre gewählt.

Der Beirat soll den Vorstand in Fachfragen unterstützen. Dazu können die Beiratsmitglieder Arbeitskreise bilden. In diesen Arbeitskreisen können an Kinder- und Fqamilienpolitik Interessierte mitarbeiten. Diese können vom Vorstand zu Beiräten berufen werden.

Die Mitglieder des Beirates können vom Vorstand zur Wahrnehmung von öffentlichen Terminen beauftragt werden.

Die Geschäftsordnung regelt weitere Details zur Wahl, Abwahl und Arbeit.

§7  Finanzen

Der Vorstand plant jährlich den Einsatz der finanziellen Mittel und entscheidet darüber. Eine sorgsame Verwendung im Interesse der Kinder und Familien ist selbstverständlich.

Der Vorstand berichtet auf der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung über die Verwendung.

§8  Schlussbestimmung

Änderungen der Satzung sind nach den in der Geschäftsordnung verankerten Regeln möglich.

Diese Satzung tritt mit dem mehrheitlichen Beschluss auf der Vertreterversammlung im Januar 2011 in Kraft.